Leinenpflicht für Hunde!

Um den Schutz des Nachwuchses heimischer Wildtiere zu gewährleisten, sind während der Brut- und Setzzeit lokale Vorschriften für Hundehalterinnen und Hundehalter in Kraft: Zum Beispiel kann eine zeitlich begrenzte Leinenpflicht in Wäldern und Feldern vorgeschrieben sein. Wir erläutern, welche Vorsichtsmaßnahmen während dieser Schonzeit zu beachten sind, wie die aktuellen Regelungen für das Jahr 2024 aussehen und wo Sie die entsprechenden Vorschriften für Ihren Wohnort am besten nachschlagen können. Um Langeweile bei Ihnen und Ihrem vierbeinigen Begleiter zu vermeiden, haben wir zudem unsere besten Ideen für abwechslungsreiche Spaziergänge an der Leine zusammengestellt.

Was ist die Brut- & Setzzeit?

Die Zeit, in der Wildtiere ihren Nachwuchs bekommen und aufziehen, wird als Brut- und Setzzeit bezeichnet. Bei Vögeln umfasst dies den Nestbau, das Brüten und die Aufzucht ihrer Jungvögel, während es bei anderen Wildtieren wie Kaninchen, Hasen, Rehen oder Wildschweinen die Phase ist, in der sie ihren Nachwuchs gebären und auf ein eigenständiges Leben vorbereiten.

Die Brut- und Setzzeit beginnt in den meisten Bundesländern jedes Jahr am 1. April und dauert bis zum 15. Juli. Einige Bundesländer beginnen bereits Anfang oder Mitte März. Die spezifischen Regelungen für Hundebesitzer:innen variieren von Bundesland zu Bundesland und können sogar innerhalb einer Kommune unterschiedlich sein. Gemeinsam ist jedoch, dass sie den Freilauf von Hunden einschränken.

Ein kleiner Feldhase wartet auf seine Mutter, er wäre einem freilaufenden Hund schutzlos ausgeliefert.

Gilt die Leinenpflicht in ganz Deutschland?

In Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung zum Umfang und Ausmaß der Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit. Auch der Zeitraum der Schonfrist wird von den Ländern selbst festgelegt. In den meisten Bundesländern wird die Leinenpflicht und deine besondere Aufsichtspflicht in der Brut- und Setzzeit auf kommunaler Ebene geregelt.

Zuverlässige Informationen, welche Bestimmungen im Jahr 2024 bei Ihnen vor Ort gelten, erhalten Sie vom Ordnungsamt. Es legt fest, wann wo welche Auflagen gelten, regelt Details wie die Leinenlänge und bestimmt, ob zum Beispiel eine Schleppleine ausreichend ist. Das Ordnungsamt kennt sich aus, denn es ist auch die Behörde, die Verstöße gegen die Auflagen ahndet. Verstoßen Sie gegen die Leinenpflicht, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern belegt wird. Deren Höhe wird ebenfalls individuell von den Kommunen festgelegt und steigt meist an, wenn man wiederholt gegen die Auflagen verstößt.

Manche Bundesländer definieren keine Brut- und Setzzeit. In der Regel gilt in diesen Bundesländern eine ganzjährige Leinenpflicht in Waldgebieten.

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Definition “Freie Landschaft”

Die Regelungen während der Brut- und Setzzeit sind insbesondere dort relevant, wo Hunde normalerweise ohne Leine herumlaufen dürfen, nämlich in der sogenannten „freien Landschaft“. Diese umfasst Waldgebiete und unbebaute Flächen, auch wenn sie sich innerhalb bebauter Gebiete befinden. Wege und Gewässer gehören ebenfalls zur freien Landschaft. Nicht zur freien Landschaft zählen öffentliche Straßen und Wege, Hofbereiche, Gärten, Parks, landwirtschaftlich genutzte Flächen für den Gartenbau, Baumschulen und Obstplantagen. Dennoch ist es ratsam, sich beim örtlichen Ordnungsamt oder der Gemeinde zu erkundigen, welche Gebiete im Jahr 2024 als „freie Landschaft“ gelten. Möglicherweise entdecken Sie dadurch Auslaufgebiete, die Ihnen und Ihrem vierbeinigen Begleiter weniger Einschränkungen auferlegen.

Warum gilt eine Leinenpflicht in der Brut- & Setzzeit?

Es ist leicht nachzuvollziehen, dass viele Hundehalter:innen nicht begeistert von der Einschränkung des Freilaufs sind. Besonders im milden Frühling und Frühsommer machen ausgedehnte Gassirunden einfach besonders viel Spaß. Dennoch sollte man verstehen, dass es sich hierbei nicht um eine sinnlose behördliche Schikane handelt, sondern um aktiven Tierschutz für trächtige und ungeborene Tiere sowie für Jungtiere.

Es genügt nicht einmal, dass ein Hund ein ausgeprägtes Jagdverhalten zeigt – schon allein seine Anwesenheit kann ausreichen, um Wildtiere zu gefährden. Zum Beispiel verlassen Bodenbrüter wie Feldlerchen, Rotkehlchen oder Rebhühner bei Gefahr fluchtartig ihre Brutplätze. In ihrer Abwesenheit können die Gelege auskühlen oder Nesträubern zum Opfer fallen. Rehkitze und Feldhasenkinder warten in Verstecken auf die Rückkehr ihrer Mütter, die sich stärken müssen, um ausreichend Milch für ihre Jungtiere zu produzieren. Wenn ein Hund sie aufstöbert, sind sie völlig schutzlos. Selbst wenn der Hund sie nicht verletzt: Schon der bloße Duft eines Fremden kann dazu führen, dass Eltern ihre Jungtiere verlassen. Selbst wenn Ihr Hund nur einem trächtigen Reh ein paar Schritte folgt, kann er durch den Stress der Jagd eine Fehlgeburt bei der Ricke auslösen. Auf der anderen Seite ist auch der Hund in Gefahr: Frischlinge von Wildschweinen werden bis zu vier Monate gesäugt. Während dieser Zeit verteidigt die Bache ihren Nachwuchs mit Nachdruck. Wenn Ihr Hund auf eine Wildschweinmutter mit Frischlingen trifft, ist ein Angriff der Muttersau zu erwarten. 

Eine Bache wird ihren Nachwuchs vor stöbernden Hunden schützen!

Weitere Gefahr: In vielen Bundesländern müssen Hunde im Wald angeleint werden. Frei laufende Hunde, die erkennbar nicht nur vorübergehend außerhalb der Einwirkung des Halters stehen oder bereits Fährte aufgenommen haben und einem Wildtier nachstellen, dürfen erschossen werden.

Der natürliche Lebensraum wilder Tiere wird zunehmend eingeschränkt. Rückzugsorte, an denen die Tiere ihren Nachwuchs ungestört aufziehen können, werden immer seltener. Alle Tierfreunde, denen Artenvielfalt und das ökologische Gleichgewicht am Herzen liegen, sollten daher in dieser besonders empfindlichen Zeit, in der Wildtiere gefährdet sind, unabhängig von lokalen Vorschriften auf ihren Schutz achten, ihre Vierbeiner anleinen und auf den ausgewiesenen Wegen bleiben.

Tipp: Während der Brut- & Setzzeit und der damit verbundenen Leinenpflicht ist ein sehr guter Zeitpunkt, um an der Leinenführigkeit zu arbeiten! Im Frühling ist aber eine gute Zeit für gemeinsame Fahrradtouren oder Joggingrunden mit dem Hund.

Disclaimer:
Bitte beachten Sie, dass der Blog von Hundehelfer nur unverbindliche Informationen bietet. Diese können Änderungen unterliegen; die inhaltliche Korrektheit kann nicht garantiert werden. Deshalb stellen die Beiträge von Hundehelfer keine medizinische Beratung dar und können eine fachliche, tierärztliche Beratung nicht ersetzen.